Mittwoch, 11. Januar 2012

Gelöschte Kommentare: Inkonsequenz? Eine Replik

Da Blogspot mir als Inhaber dieses Blogs keine Antwort auf Kommentare erlaubt, habe ich in den vergangenen beiden Tagen zwei Kommentare gelöscht, die ich nicht unwidersprochen stehen lassen wollte oder konnte. Mit Diskussionsverweigerung oder einem gestörten Verhältnis zur Meinungsäusserungsfreiheit hat das nichts zu tun.

Ein und derselbe, anonyme Kommentarschreiber hat mir zuerst im Hinblick auf sportrechtliche Verfahren Inkonsequenz vorgeworfen: Bei Hildebrand, so der Kommentar, beklage ich den offensichtlichen Verstoss gegen die Unschuldvermutung und die Verwendung widerrechtlich erlangter Indizien zu seiner Demontage, bei Dopingverdächtigen rufe ich dagegen undifferenziert nach der Guillotine. Darauf wollte ich gestern ebenfalls in Form eines Kommentars antworten, was mir Blogspot aber glatt verweigerte. Die Folge: Der gleiche Kommentarschreiber warf mir Diskussionsverweigerung und ein gestörtes Verhältnis zur Meinungsäusserungsfreiheit vor. Weil weder das eine noch das andere mein Ding ist, will ich darum in Form eines regulären Postings antworten.

Wieso soll Doping überhaupt bekämpft werden? Der professionelle und kommerzialisierte Sport ist neben vielem anderen auch ein Werbeträger. Doping ist ein Regelverstoss, der Sponsoringengagements nachhaltig entwertet, ja sogar in diametralem Gegensatz zu den Werten stehen kann (und dürfte), für die der Sponsor eigentlich werben wollte. Doping entwertet aber auch das Produkt Sport als solches. Die Probleme, die Übertragungsrechte etwa einer Tour de France dem Meistbietenden zu verkaufen, sprechen dafür Bände. Manche Medien mögen sich das Schmuddelkind nicht mehr stundenweise antun, zumal Sieger um Sieger nachträglich als Schwindler auffliegt. Dass die gleichen Sender dafür stundenlang Biathlon und Boxen zeigen, wo die Verbände einfach Dopingbekämpfung durch Wegschauen praktizieren, ist wieder ein ganz anderes Thema.

Klare Regeln und Prozeduren gegen Doping...
Um das Funktionieren der kommerziellen Ebene zu sichern, hat der Sport darum auf organisatorischer Ebene Gegensteuer gegeben. Hier ist vor allem die WADA und ihr Code zu erwähnen, der für alle Sportarten von Relevanz ist, die olympisch sind. Dieser WADA-Code definiert nicht nur die verbotenen Mittel und Methoden, die Mindeststrafmasse bei Verstössen und die zwingend durchzuführenden Kontrollen an Wettkämpfen: Vor allem sieht dieser Code bei Sportlern, in deren Blut oder Urin verbotene Substanzen gefunden werden, die Umkehr der Beweislast vor - "strict liability" nennt sich das. Vom Moment der positiven B-Probe an muss ein Athlet seine Unschuld beweisen, um noch aus dem Schneider zu kommen.

Dieses Prinzip der "strict liability" ist hart, zweifellos. Aber diese Regeln sind jedem Athleten bekannt, und mit dem Lösen einer Lizenz bei einem der WADA angeschlossenen Verband anerkennt ein Athlet faktisch, diese Regeln zu kennen und wichtiger noch: sie anzuerkennen. Zugleich sind die Prozeduren bei der Probe-Entnahme seitens der Kontrolleure peinlichst genau einzuhalten. Wenn diese pfuschen (das kann von einem "nicht korrekten" Zeitpunkt der Probeentnahme über die Lokalität für selbige bis zum Fehlen einer Unterschrift auf dem Protokoll der Kontrolleure reichen), öffnen sie dem betroffenen Athleten eine Hintertüre, um aus dem Fall ohne materielle Beurteilung raus zu kommen.

... und Wildwest-Methoden gegen Hildebrand
Genau dieses Einhalten der Prozeduren ist im Fall Hildebrand in keiner Weise gegeben. Unter Verstoss gegen das Bankkundengeheimnis erlangte Kontodetails gelangten über im Detail noch nicht restlos geklärte Wege zum Weltwoche-Journalisten Urs Paul Engeler, der darauf eine seit einem Jahr laufende, voll auf die Person Hildebrands abzielende Kampagne fortführen konnte. Auf dieser Grundlage wäre kein Dopingverfahren denkbar. Ein Sportler Hildebrand hätte so nicht zu Fall gebracht werden können, ein Nationalbank-Präsident hingegen schon. Sollte einem zu denken geben, oder?

Eine letzte Anmerkung gilt noch der Behauptung des Kommentarschreibers, dass ich bei erwischten Sportlern "nach der Guillotine rufe". Das ist natürlich und mit Verlaub polemischer Stumpfsinn. Ich poche lediglich auf die konsequente und zeitnahe Bestrafung von erwischten Dopern - in Form einer Sperre, also eines Wettkampf-Ausschlusses. Bei Ersttätern mit zeitlicher Beschränkung, bei Wiederholungstätern lebenslang, ganz wie es der WADA-Code vorsieht. Was dies mit der Todesstrafe zu tun haben soll, die man gemeinhin mit dem Tötungsinstrument Guillotine in Zusammenhang bringt, bleibt mir höchst schleierhaft.

Um von Konsequenz gegenüber Dopern auf eine Akzeptanz für die Todesstrafe zu schliessen, muss man schon sehr schräg drauf sein. Und vor allem jemanden in polemischer Art und Weise schlecht hinstellen wollen. Und das - mit Verlaub - lasse ich auf meinem Blog nicht zu. Danke auch, werter anonymer Kommentarschreiber. Und damit: Ende der Diskussion.

1 Kommentar:

  1. Ich vermute mal, Sie verstecken sich hinter einer formal-technischen Lücke, die unproblematisch zu beheben wäre. Aber wenn man nicht gern in den Spiegel schauen möchte, ist es ohne schon besser.

    So einfach möchte ich es Ihnen aber nicht machen:
    "Ich poche lediglich auf die konsequente und zeitnahe Bestrafung von erwischten Dopern - in Form einer Sperre, also eines Wettkampf-Ausschlusses."
    Wenn Sie das anderswo denn täten, dann hätte ich kein Problem. Aber Sie verurteilen regelmäßig vor, polemisieren genüsslich und unverschämt am Rande der Erträglich- und Verantwortbarkeit und diffamieren nicht gerade nebenbei Sportler, Vereine und sogar Staaten vorsätzlich.
    In Ihrem Blogg pflegen Sie einen erträglichen Ton. Ein Glück auch.

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